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Familienrecht

Familienrecht: Ehevertrag

Bei Eingehung einer Ehe oder aber anlässlich einer Ehescheidung können die Eheleute eine Vereinbarung schließen, mit der sie die Folgen einer Ehescheidung festlegen.

Zur Wirksamkeit von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen in allen rechtlichen Belangen ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Nicht beurkundete Ehegattenverträge sind häufig unwirksam.

In Ehegattenverträgen können Regelungen u. a. zu folgenden rechtlichen Fragen fixiert werden:


Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht nicht ersetzen.


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