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Familienrecht

Familienrecht: Nachehelichen Unterhalt

Nach der Rechtskraft einer Scheidung können von dem wirtschaftlich schlechter gestellten ehemaligen Ehegatten unter Umständen Unterhaltsansprüche gegen den wirtschaftlich besser gestellten Ehegatten geltend gemacht werden. Gründe hierfür können u. a. sein:

Diese Unterhaltsansprüche können wegen „Unbilligkeit“ herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden.

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts hängt von den Familienverhältnissen, der Ausbildung des unterhaltsberechtigten Ehegatten und den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen beider Eheleute ab.

Wegen der sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in Deutschland lassen sich im Einzelfall die zu zahlende Unterhaltsbeträge nicht ohne detaillierte Berechnung vorhersagen. Um eine solche Berechnung durchführen zu können benötigt ihr Rechtsanwalt von beiden Ehegatten u. a. folgende Unterlagen:


Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht nicht ersetzen.


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