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Notariat: Notargebühren

Notarkosten werden für jedes Rechtsgeschäft nach der bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet.

Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach dem Wert des Geschäftsgegenstandes.

Bei der Berechnung der Notarkosten ist der Notar strikt an die Vorschriften der Kostenordnung gebunden. Eine Abweichung hiervon ist ihm nicht erlaubt. Der Bezirksrevisor des Landgerichts Braunschweig prüft in regelmäßigen Abständen die Richtigkeit aller Kostenrechnungen. Unrichtige Kostenberechnungen müssen nachträglich vom Notar korrigiert werden.

Der Notar hat somit letztendlich keinen Einfluss auf die Höhe der anfallenden Notargebühren.

Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Notar nicht ersetzen.


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