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Notariat: Grundstückskaufvertrag

Verträge, mit denen Immobilien übertragen, belastet oder verändert werden, müssen vollständig notariell beurkundet werden. Alle Vereinbarungen der Vertragsparteien, die mit der Immobilienübertragung oder –belastung verbunden sind, sind ebenfalls beurkundungspflichtig. Beim Kaufvertrag für ein Grundstück müssen daher auch sämtliche Nebenabreden mit beurkundet werden, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen.

Sie sollten ihren Notar daher vollständig über alle im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks stehende Dinge informieren. Nur so kann der Notar seine Aufgabe wahrnehmen und sicherstellen, dass keiner der Vertragsparteien ein unnötiges Risiko eingeht.

Für die Beurkundung gelten die allgemeinen Hinweise.

Um den Kaufvertrag vorbereiten zu können, benötige ich folgende Angaben:


Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Notar nicht ersetzen.


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