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Notariat: Beglaubigung

Gesetze schreiben teilweise die öffentliche Beglaubigung von schriftlichen Erklärungen vor. Diese Beglaubigung ist Aufgabe des Notars.

Der Notar prüft die Identität des Unterschreibenden und bestätigt mit Siegel das die Unterschrift von dem Erklärenden stammt. Seine Unterschrift wird hierdurch „glaubwürdiger“.

Der Inhalt der Erklärung wird von dem Notar nicht überprüft. Für diesen Inhalt ist ausschließlich derjenige verantwortlich, der die Unterschrift darunter leistet.

Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen:


Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Notar nicht ersetzen.


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