Zum Hausrat gehören alle gemeinsam genutzten Gegenstände der Eheleute, die während der Ehezeit erworben wurden. Es kommt nicht darauf an, welcher Ehegatte den Hausrat bezahlt hat.
Zum Hausrat gehören zum Beispiel sämtliche Möbel. Ein Computer kann Hausrat sein, wenn dieser zu Ehezeiten gemeinsam genutzt wurde.
Auch ein Pkw kann Hausrat sein, wenn dieser von beiden Eheleuten genutzt wurde. Wenn das Fahrzeug zum Beispiel aber zum Betriebsvermögen eines Ehegatten gehört handelt es sich nicht um Hausrat, sondern um einen Vermögensgegenstand, dessen Wert im Rahmen des Zugewinnausgleich auszugleichen ist.
Das zuständige Amtsgericht kann auf Antrag eines der Ehegatten eine angemessene Hausratsteilung vornehmen, falls sich die Eheleute nicht darüber verständigen können. Notfalls kann das Amtsgericht auch eine Ausgleichszahlung anordnen, wenn sich in anderer Weise keine angemessene Hausratsverteilung ermöglicht.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht nicht ersetzen.
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