Bereits während meines Referendariats, welches ich 1986 beendete, war meine Wahlfachstation beim Familiengericht in Kiel. Im Laufe der Jahre übernahm ich vermehrt familienrechtliche Fälle, bis ich schließlich meinen fachlichen Schwerpunkt auf das Familienrecht setzte. So wurde mir 2002 die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen und ich bin seither überwiegend in den Fachbereichen Familienrecht und Erbrecht tätig.
Trennung und Scheidung sind häufig mit tiefen Enttäuschungen, Unsicherheiten und Existenzängsten verbunden, wo fachliche Kompetenz nötig, aber nicht immer ausreichend ist. Meine Ehe ist gescheitert. Wie geht es weiter? Wovon lebe ich zukünftig? Was muss ich bezahlen? Welche Rechte habe ich?
Da die Lebensverhältnisse von Ehegatten eng verwoben sind, ist eine faire Auseinandersetzung der Lebensgemeinschaft manchmal nur schwer zu erreichen. Hierbei ist ein fachkundiger Scheidungsanwalt unentbehrlich.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Sie in dieser Krisensituation bei allen mit dem Thema Ehescheidung verbundenen Problemen zu unterstützen „Es gibt für alles eine Lösung“.
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