Seit dem Jahre 2000 bin ich als Notar in Bad Harzburg tätig. Aufgrund meiner fachanwaltlichen Ausrichtung liegt der Schwerpunkt meiner notariellen Tätigkeit auch im Bereich des Familien- und Erbrechts.
Weiterer Schwerpunkt sind Immobilienverträge jeglicher Art.
Selbstverständlich wird darüber hinaus das gesamte notarielle Spektrum von mir abgedeckt.
Anders als ein Rechtsanwalt übt ein Notar Amtsbefugnisse aus, die ihm von staatlicher Seite übertragen wurden. Ein Notar muss daher strikte Neutralität wahren.
Da ich in meiner Funktion als Rechtsanwalt immer nur die Interessen einer Partei vertreten kann, als Notar aber Neutralität wahren muss, darf ich in einer Rechtsangelegenheit, in der ich bereits als Rechtsanwalt tätig war nicht hinterher auch als Notar tätig werden oder umgekehrt.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Notar nicht ersetzen.
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