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Erbrecht

Erbrecht: Erbauseinandersetzungen

Nach dem Tode eines Angehörigen fällt dessen Nachlass oft mehreren Erben zu. Überlebende Ehegatten und Kinder haben aber häufig unterschiedliche Auffassungen davon, was mit dem Erbe passieren soll.

Wenn sich eine Einigkeit über die Verwendung des Geerbten nicht erzielen lässt, wird eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unumgänglich. Ohne Hilfe eines geschulten Rechtsanwalts ist eine Lösung häufig nur sehr schwer zu erzielen.

Erbauseinandersetzungsstreitigkeiten sind häufig vor dem zuständigen Landgericht auszutragen. Da bei Landgerichten Anwaltszwang herrscht, muss ein Erbauseinandersetzungsverfahren durch einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.


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