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Beratungshilfe

Beratungshilfe

Wenn der Rechtssuchende aus seinen wirtschaftlichen und persönlichen Mitteln die Kosten des Rechtsanwalts nicht aufbringen kann, gewährt das Gericht für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts Beratungshilfe.

Voraussetzung für die Beratungshilfe ist, dass der bezugsberechtigte Bürger bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeberechtigungsschein beantragt. Dieser Beratungshilfeantrag kann entweder beim Amtsgericht direkt gestellt werden, oder über einen Rechtsanwalt.

Im Falle eines Antrags über einen Rechtsanwalt sind die wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Vorzulegen sind z.B.:


Dies Unterlagen sind dem Beratungshilfeantrag beizufügen.

Da der Rechtsanwalt den Beratungshilfeantrag für den Mandanten aufnehmen kann und an das Amtsgericht weiterleitet, nicht aber selbst über diesen Antrag entscheidet, kann der Rechtsanwalt nicht dafür garantieren, dass das Amtsgericht dem Antrag folgt. Wer daher sicherstellen will, dass ihm Beratungshilfe bewilligt wird, sollte vor der Beauftragung eines Rechtsanwalt beim zuständigen Amtsgericht direkt einen Beratungshilfeberechtigungsschein beantragen und zum ersten Anwaltstermin mitbringen.

Für Bad Harzburg ist das

Amtsgericht Goslar, Haus II (vor der Kaiserpfalz links),
Raum Nr. 310 zuständig.


Die Beratungshilfestelle ist dienstags und donnerstags von 08:45 Uhr bis 11:45 Uhr besetzt. Sie ist telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 05321/705-268.

Berechtigte Bürger sollten zur Beantragung des Beratungshilfeberechtigungsscheins die oben genannten Unterlagen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse mitnehmen.

Zur Beantragung kann das Beratungshilfeformular benutzt werden. Die Erläuterungen sind hier abrufbar.

Soweit vom Amtsgericht Beratungshilfe bewilligt wurde, kann der Berechtigte mit dem Rechtsanwalt einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin sollten der Beratungshilfeberechtigungsschein und 15,00 € Selbstbeteiligung mitgebracht werden.

Ein Beratungshilfeberechtigungsschein gilt immer für jeweils eine Rechtsangelegenheit, die in dem Beratungshilfeberechtigungsschein konkret bezeichnet ist.

Da im Falle einer Trennung und Scheidung häufig mehrere rechtlich selbstständige Themen behandelt werden, ist hier die Beantragung mehrerer Beratungshilfeberechtigungsscheine erforderlich. Mögliche selbstständige Themen sind:

Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.