Rechtsanwälten stehen Honoraransprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu.
Anwaltsgebühren können zum Beispiel entstehen für
Weitere Gebührentatbestände legt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fest.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich in Zivilverfahren nach Gegenstandswerten. Gegenstandswert (Streitwert) ist der wirtschaftliche Wert um den gestritten wird.
Bei Streitgegenständen ohne festlegbaren wirtschaftlichen Wert (z. B. Ehescheidung oder Versorgungsausgleich) werden die Gebühren in Familiensachen vom Familiengerichtgerichtskostengesetz (FamGKG) festgelegt. Sie bestimmen sich nach den Einkommensverhältnissen und Anzahl der Rentenanwartschaften beider Ehegatten.
Eine allgemein gültige Auskunft über die Frage „Was kostet eine Ehescheidung?“ kann nicht gegeben werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an, insbesondere auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Streitpunkte zwischen den Parteien.
Für den Fall, dass ein Mandant wirtschaftlich nicht in der Lage ist die Kosten seines Rechtsanwalts selbst aufzubringen, steht ihm die Möglichkeit vor der Beauftragung des Rechtsanwalts Beratungshilfe zu beantragen. Die Verfahrensweise wird hier erläutert.
In gerichtlichen Verfahren, auch in Scheidungsverfahren, besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfeantrag zu stellen. Die Verfahrensweise wird hier erläutert.
Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Weitere rechtliche Themen zum Erbrecht: