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Notariat: Verkauf einer Eigentumswohnung

Verträge, mit denen Wohnungseigentum übertragen, belastet oder verändert werden, müssen vollständig notariell beurkundet werden. Alle Vereinbarungen der Vertragsparteien, die mit der Übertragung von Wohnungseigentum oder Belastung von Wohnungseigentum verbunden sind, sind ebenfalls beurkundungspflichtig. Beim Kaufvertrag für ein Wohnungseigentum müssen daher auch sämtliche Nebenabreden mit beurkundet werden, die in Verbindung mit dem Wohnungseigentumskaufvertrag stehen.

Sie sollten ihrem Notar daher vollständig über alle im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wohnungseigentums stehende Dinge informieren. Nur so kann der Notar seine Aufgabe wahrnehmen und sicherstellen, dass keiner der Vertragsparteien ein unnötiges Risiko eingeht.

Für die Beurkundung gelten die allgemeinen Hinweise.

Um den Beurkundungstermin vorbereiten zu können, benötige ich folgende Angaben:


Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Notar nicht ersetzen.


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