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Familienrecht

Familienrecht: Umgangsrecht

Umgangsrecht ist das Recht der Eltern mit ihren Kindern, und das Recht der Kinder mit ihren Eltern regelmäßigen Kontakt haben zu dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren.

Nur in Ausnahmesituationen ist es besser, wenn ein Kind keinen Kontakt mit einem Elternteil hat (z. B. bei psychischer Krankheit, körperlicher oder psychischer Gewalt). Das zuständige Amtsgericht kann dann durch Beschluss einem Elternteil das Besuchsrecht absprechen, und den Umgang untersagen.

Im Zweifel aber steht dem nicht betreuenden Elternteil ein Umgangsrecht mit seinen Kindern zu.

Zwischen getrenntlebenden Eltern bestehen häufig starke Streitigkeiten, die noch aus der ehemaligen Partnerschaft herrühren. Diese Streitigkeiten überlagern häufig die Erkenntnis, dass ein Kind mit der Trennung seiner Eltern nicht gleichzeitig einen Elternteil verlieren darf. Der Verlust eines Elternteils kann bei Kindern zu seelischen Problemen führen. Kinder brauchen beide Eltern!

Das zuständige Jugendamt steht als Moderator für ein einvernehmliches Gespräch mit den Eltern zur Verfügung, um gemeinsam Umgangstermine abzustimmen.

Das für Bad Harzburg zuständige Jugendamt befindet sich in Goslar:

Landkreis Goslar
- Jugendamt -
Klubgartenstraße 11,
38640 Goslar
Telefonnummer: 0 53 21/76-540
(Fachdienstleiter Herr Weißbach)

Sprechzeiten nach Vereinbarung.


Die Eltern können sich aber auch wenden an die:

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Gestütsstraße 10
38667 Bad Harzburg
Telefonnummer: 0 53 22/84 53


Lässt sich trotz aller Bemühungen eine Einigung über die Umgangstermine zwischen den Eltern nicht finden, so kann das zuständige Amtsgericht einen Umgangsbeschluss erlassen, der beide Eltern dann an bestimmte Umgangstermine bindet.

Ein fachlich geschulter Rechtsanwalt kann mit seiner Berufserfahrung seinen Mandanten bei der Findung geeigneter Umgangstermin unterstützen.

Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht nicht ersetzen.


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