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Notariat: Beurkundung

Gesetze schreiben in bestimmten Fällen vor, dass Erklärungen oder Verträge notariell zu beurkunden sind. Der Gesetzgeber überträgt den Notaren in Fällen mit besonders großer persönlicher oder wirtschaftlicher Tragweite die Verantwortung dafür, dass ausgewogene Verträge gestaltet werden.

Der Notar wird zunächst den wahren Willen der Beteiligten ermitteln und noch bestehende Differenzen klären. Danach formuliert der Notar die gewünschten Erklärungen und stimmt den Inhalt der Formulierungen mit den Vertragsparteien ab.

Beim Beurkundungstermin selbst muss der gesamte Vertrag dann den Beteiligten im vollen Text vorgelesen und von den Beteiligten und dem Notar unterschrieben werden. Mit diesen Unterschriften ist die Beurkundung erfolgt.

Beispiele:


Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Notar nicht ersetzen.


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