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Familienrecht

Familienrecht: Sorgerecht

Sorgerecht ist das Recht der Eltern über die rechtlichen Verhältnisse ihrer Kinder zu entscheiden. Zu diesen rechtlichen Verhältnissen gehören u. a.:

Das Sorgerecht für ihre Kinder üben verheiratete Eltern gemeinsam aus. Auch nach Trennung und Scheidung verbleibt es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht.

Wenn es den Eltern nicht möglich ist eine übereinstimmende Sorgerechtsentscheidung zu treffen, kann das zuständige Amtsgericht einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über einzelne sorgerechtliche Fragen zusprechen oder sogar dem anderen Elternteil das Sorgerecht ganz entziehen. In erster Linie wird das Gericht aber immer bemüht sein dazu beizutragen die Eltern doch noch zu einer gemeinsamen Sorgerechtsentscheidung zu bewegen.

Dem zuständigen Jugendamt kommt bei dieser gemeinsamen Entscheidungsfindung eine besondere Bedeutung bei. Der zuständige Sachbearbeiter steht als Vermittler zwischen den Eltern zur Verfügung.

Das für Bad Harzburg zuständige Jugendamt befindet sich in Goslar:

Landkreis Goslar
- Jugendamt -
Klubgartenstraße 11,
38640 Goslar
Telefonnummer: 0 53 21/76-540
(Fachdienstleiter Herr Weißbach)

Sprechzeiten nach Vereinbarung.


Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht nicht ersetzen.


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