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Familienrecht

Familienrecht:
Mietvertrag und Wohnungszuweisung

Eheleute mieten beim Zusammenziehen ihre Wohnung meistens gemeinsam und schließen gemeinsam mit dem Vermieter einen Mietvertrag. Das Mietverhältnis kann von den Mietern nur gemeinsam gekündigt oder geändert werden.

Bei einer Trennung können sich die Eheleute häufig aber nicht entscheiden, wer in der Ehewohnung verbleibt und welcher Ehegatte auszieht. Die Rechtsanwälte beider Eheleute können Wohnungszuweisungsanträge stellen.

Das zuständige Amtsgericht kann einem der Ehegatten dann durch Beschluss die Ehewohnung zuweisen.

Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht nicht ersetzen.


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