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Erbrecht

Erbrecht

Der Tod eines geliebten Familienmitglieds ist immer mit einem persönlichen Verlust verbunden. Kinder verlieren ihre Eltern, Eheleute ihren Ehegatten und manchmal sogar Eltern ihr Kind.

Die überlebenden Familienmitglieder erleben ihre Umwelt in dieser Situation wie durch einen Schleier. Die Verarbeitung der Trauer lässt kaum Raum für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Todesfall. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Abwicklung der Erbschaft ist häufig notwendig.

Wenn ein Ehegatte oder ein Kind testamentarisch enterbt wurde stehen ihm Pflichtteilsansprüche zu, deren Berechnung im Einzelfall kompliziert sein kann. Die Einschaltung eines fachlich versierten Rechtsanwalts wird erforderlich sein.

Die Formulierung von Verfügungen von Todes wegen macht häufig große Probleme. Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen wird gern dem Notar überlassen.

Diese allgemeinen Ausführungen können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.


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